Meinungsfreiheit: Im Zweifel für den Populisten
Von Henryk M. Broder. Für manche ist er ein Freiheitskämpfer, für andere ein Hassprediger: Geert Wilders steht in den Niederlanden wegen Volksverhetzung vor Gericht. Ein peinlicher Prozess, der die zentrale Frage unbeantwortet lässt: Warum sollte eine demokratische Gesellschaft eine Meinung bestrafen?
[...] Seit dem 20. Januar muss sich der Abgeordnete Wilders wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Hass vor Gericht verantworten, das Parlament hat seine Immunität aufgehoben. Schon vor dem ersten Prozesstag haben die Medien ihr Urteil gesprochen: schuldig im Sinne der Anklage. [...]
Wilders, so steht es in der Anklageschrift, habe eine Gruppe von Menschen diskriminiert, eine Religion beschimpft und zum Hass aufgerufen. Wenn er sich allerdings darauf beschränkt hätte, seine islamkritischen Ansichten im Parlament zu verbreiten, hätte er dies im Schutze seiner Immunität tun dürfen. Weil er es aber auch außerhalb des Hohen Hauses tat, zum Beispiel in einem Brief an die sozialdemokratische Tageszeitung “Volkskrant”, in dem er den Koran mit Hitlers “Mein Kampf” verglich, und weil er sich auch sonst keine Zurückhaltung auferlegt, wenn er über den Islam und seine Anhänger redet, wurde er wegen Volksverhetzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte monatelang, analysierte Wilders’ Auftritte und Reden und schaute sich auch seinen Kurzfilm “Fitna” an, der im wesentlichen aus Koran-Zitaten besteht und aus Bildern von islamistischen Terrorakten. Am Ende kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass keine Straftat vorliegt, die Ermittler fanden nicht einmal einen Anfangsverdacht und lehnten die Einleitung eines Verfahrens ab. Worauf die holländischen Menschenrechtler und Vertreter muslimischer Organisationen, die Wilders angezeigt hatten, das übergeordnete Gericht anriefen. “Klageerzwingungsverfahren” nennt man so etwas in Deutschland. [...]
Wilders sagt, er habe “kein Vertrauen in das Gericht, das an der Wahrheit nicht interessiert” sei. Alles, was er über den Islam und den Koran gesagt habe, sei erstens wahr und zweitens vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Moszkowicz, der Jurist, sieht die Sache etwas anders als sein Mandant. Das Gericht habe nicht über richtig oder falsch, wahr oder unwahr zu entscheiden, sondern allein darüber, ob Wilders gegen irgendein Gesetz verstoßen habe. Und das sei “einfach nicht der Fall”.
Über die Behauptung, der Islam sei eine “Religion des Friedens” könne man ebenso geteilter Ansicht sein wie über einen Vergleich des Koran mit “Mein Kampf”. “Aber sind die, die sagen, dass der Islam eine Religion des Friedens sei, schon mal vor ein Gericht gestellt worden, obwohl sich jeder Zeitungsleser täglich vom Gegenteil überzeugen kann?”, fragt Moszkowicz. Allein die Tatsache, dass Wilders rund um die Uhr bewacht werden muss, während seine Gegner frei agieren können, ohne um ihr Leben fürchten zu müssen, sei schon anschaulich genug. “Nicht die Islamisten leben gefährlich, sondern diejenigen, die sich mit dem friedliebenden Islam anlegen”, so der Anwalt.
Sowohl Wilders wie Moszkowicz sagen, sie würden damit rechnen, dass sie den Prozess erst einmal verlieren. Beide sind jedoch fest entschlossen, den Fall bis vor das Oberste Gericht der Niederlande zu bringen und auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz. Bram Moszkowicz richtet sich auf eine längere Strecke ein.
Weiterlesen / Originalquelle
[...] Seit dem 20. Januar muss sich der Abgeordnete Wilders wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Hass vor Gericht verantworten, das Parlament hat seine Immunität aufgehoben. Schon vor dem ersten Prozesstag haben die Medien ihr Urteil gesprochen: schuldig im Sinne der Anklage. [...]
Wilders, so steht es in der Anklageschrift, habe eine Gruppe von Menschen diskriminiert, eine Religion beschimpft und zum Hass aufgerufen. Wenn er sich allerdings darauf beschränkt hätte, seine islamkritischen Ansichten im Parlament zu verbreiten, hätte er dies im Schutze seiner Immunität tun dürfen. Weil er es aber auch außerhalb des Hohen Hauses tat, zum Beispiel in einem Brief an die sozialdemokratische Tageszeitung “Volkskrant”, in dem er den Koran mit Hitlers “Mein Kampf” verglich, und weil er sich auch sonst keine Zurückhaltung auferlegt, wenn er über den Islam und seine Anhänger redet, wurde er wegen Volksverhetzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte monatelang, analysierte Wilders’ Auftritte und Reden und schaute sich auch seinen Kurzfilm “Fitna” an, der im wesentlichen aus Koran-Zitaten besteht und aus Bildern von islamistischen Terrorakten. Am Ende kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass keine Straftat vorliegt, die Ermittler fanden nicht einmal einen Anfangsverdacht und lehnten die Einleitung eines Verfahrens ab. Worauf die holländischen Menschenrechtler und Vertreter muslimischer Organisationen, die Wilders angezeigt hatten, das übergeordnete Gericht anriefen. “Klageerzwingungsverfahren” nennt man so etwas in Deutschland. [...]
Wilders sagt, er habe “kein Vertrauen in das Gericht, das an der Wahrheit nicht interessiert” sei. Alles, was er über den Islam und den Koran gesagt habe, sei erstens wahr und zweitens vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Moszkowicz, der Jurist, sieht die Sache etwas anders als sein Mandant. Das Gericht habe nicht über richtig oder falsch, wahr oder unwahr zu entscheiden, sondern allein darüber, ob Wilders gegen irgendein Gesetz verstoßen habe. Und das sei “einfach nicht der Fall”.
Über die Behauptung, der Islam sei eine “Religion des Friedens” könne man ebenso geteilter Ansicht sein wie über einen Vergleich des Koran mit “Mein Kampf”. “Aber sind die, die sagen, dass der Islam eine Religion des Friedens sei, schon mal vor ein Gericht gestellt worden, obwohl sich jeder Zeitungsleser täglich vom Gegenteil überzeugen kann?”, fragt Moszkowicz. Allein die Tatsache, dass Wilders rund um die Uhr bewacht werden muss, während seine Gegner frei agieren können, ohne um ihr Leben fürchten zu müssen, sei schon anschaulich genug. “Nicht die Islamisten leben gefährlich, sondern diejenigen, die sich mit dem friedliebenden Islam anlegen”, so der Anwalt.
Sowohl Wilders wie Moszkowicz sagen, sie würden damit rechnen, dass sie den Prozess erst einmal verlieren. Beide sind jedoch fest entschlossen, den Fall bis vor das Oberste Gericht der Niederlande zu bringen und auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz. Bram Moszkowicz richtet sich auf eine längere Strecke ein.
Weiterlesen / Originalquelle

